Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Einschreibung der neuen Schülerinnen und Schüler an unserer Schule läuft folgendermaßen ab:
- Das Anmeldeformular kann ab 3. Februar 2025 hier aufgerufen werden. Sie können die erforderlichen Daten bequem zu Hause eintragen und das Formular gleich digital an die Schule übermitteln.
- Die übrigen Formulare können auf derselben Seite heruntergeladen, zum Teil gleich am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.
- Für die Anmeldung werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
- Übertrittszeugnis im Original
falls es zunächst digital oder in Kopie eingereicht wird, lassen Sie uns bitte bis spätestens 9. Mai 2025 das Original zukommen - Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
- ggf. Nachweis über eine Lese-/Rechtschreibstörung
- Übertrittszeugnis im Original
- Alle wichtigen Informationen und das Anmeldeformular für unser ”Offenes Ganztagsangebot (OGS)” finden Sie hier.
Abgesehen vom Übertrittzeugnis (welches im Original bis spätestens 9. Mai vorgelegt werden muss) können alle Dokumente und Formulare der Schule digital oder in Kopie vorgelegt werden:
Senden Sie uns die Unterlagen bitte per Post an die Schuladresse (Blumenstraße 12, 88161 Lindenberg), per Fax (08381 / 83394) oder eingescannt an gymnasium@gymlindenberg.de.
Die gesetzlich geforderte Einsichtnahme in das Original der Abstammungsurkunde kann auch zu Beginn des Schuljahres nachgeholt werden.
Gerne können Sie aber auch - wie üblich - unter 08381 / 2200 einen Termin zur persönlichen Anmeldung vereinbaren. Unser Sekretariat ist in der Woche der Einschreibung vom 5. bis 8. Mai, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, am Freitag, den 9. Mai, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Der Probeunterricht findet vom 13. bis 15. Mai 2025 statt.
Angaben im Anmeldeformular
Bei der Einschreibung benötigt die Schule zusätzlich zu den persönlichen Daten des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten oder der Angabe des gewünschten Religions- bzw. Ethikunterrichts noch ein paar weitere Angaben, die wir im Folgenden kurz erläutern möchten:
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Anmeldung zur Teilnahme an der Chorklasse in Jgst. 5 und 6
In diesem Pilotprojekt wird im regulären zweistündigen Musikunterricht neben der Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen ein deutlicher Schwerpunkt auf das Einüben von Liedern im Klassenverband gesetzt. Zusätzlich nehmen die Schülerinnen und Schüler verbindlich am einstündigen Unterstufenchor für Mädchen bzw. Singen für Jungs, die einmal pro Woche nachmittags stattfinden, teil. Darüber hinaus wird ca. alle drei Wochen in Gruppen von vier bis fünf Schülerinnen und Schülern (in der Mittagspause vor den jeweiligen Chören) eine Stimmbildung angeboten. Die Teilnahme an der Chorklasse wird bei der Einschreibung für zwei Jahre verbindlich festgelegt. Näheres dazu sowie Impressionen aus den Konzerten der Chöre finden Sie unter den Aktivitäten der Seite der Fachschaft Musik. - Wunschpartner in der 5. Klasse
Im Anmeldeformular kann jedes Kind die Namen zweier Kinder angeben, mit welchen es gerne in eine Klasse kommen möchte. Eine Garantie, dass diese Wünsche erfüllt werden, kann es leider nie geben. Bei der Klassenbildung spielen wegen des Sportunterrichts z.B. auch das Verhältnis an Jungen und Mädchen oder wegen der Chorklasse die Möglichkeit zur Teilklassenbildung im Musikunterricht eine Rolle. Aber wir berücksichtigen die Wünsche der Kinder gerne soweit wie möglich. -
Schulwegsicherheit / Kontaktdaten für Notfälle
Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen können, so informieren sie uns bitte rechtzeitig vor Beginn der 1. Stunde telefonisch oder über das Elternportal. Sollte ein Kind nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlen, so sind wir verpflichtet, die Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Ihr Kind im Laufe des Tages den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter besuchen kann.
Dazu werden im Anmeldeformular Telefonnummern abgefragt, unter denen wir die Eltern, die Erziehungsberechtigten oder ersatzweise einen nahen Angehörigen zuverlässig erreichen können.
Sind diese Personen im Fall eines unentschuldigten Fehlens eines Kindes nicht erreichbar, so muss an der Schule unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden werden, ob - im Extremfall um zu verhindern, dass Kinder Opfer von Gewaltverbrechen werden - die örtliche Polizeidienststelle zu informieren ist. Bitte informieren Sie uns auch zeitnah über eine Änderung dieser Kontaktdaten.
Auszufüllende Formulare und Merkblätter
Die im Folgenden erläuterten Angaben werden in eigenen Formularen abgefragt, die jeweils zur Ansicht verlinkt sind. Sie stehen aber auch gesammelt auf der Anmeldungsseite zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die pdf-Dateien zum Ausfüllen mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet werden müssen. Sie erhalten die Formulare aber auch gerne in Papierform bei der persönlichen Anmeldung und können Sie vor Ort ausfüllen.
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Angaben zu individuellen Besonderheiten Ihres Kindes
Da uns das Wohl Ihres Kindes sehr am Herzen liegt, bitten wir Sie in diesem Formular, die Schulleitung über körperliche Beeinträchtigungen bzw. längerfristige Erkrankungen zu informieren und entsprechende ärztliche Handlungsanweisungen bzw. benötigte Unterstützungsmaßnahmen anzugeben. So können die Lehrkräfte Ihres Kindes informiert und - gleich zu Schuljahresbeginn bzw. im Notfall - die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Da die Lehrkräfte wechseln können, ist es wichtig, dass diese Informationen zentral über das Sekretariat kommuniziert werden. -
Aufklärungsbogen zu § 34 Infektionsschutzgesetz
In diesem Merkblatt werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Kind bei Vorliegen bestimmter Krankheiten zum Schutz vor einer Ausbreitung von Infektionen die Schule nicht besuchen darf. -
Einwilligung zur Anmeldung am Elternportal
Zur gegenseitigen Information und digitalen Kommunikation zwischen Eltern und Schule nutzen wir unser Elternportal. Bevor Sie dieses Tool verwenden können, ist eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen. Die Zugangsdaten für die Registrierung erhalten Sie nach Erteilen dieser Erlaubnis über Ihr Kind in den ersten Schulwochen. Die gesetzlich geforderten Angaben zur Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und der Ihres Kindes können Sie der dem Formular angehängten Datenschutzerklärung entnehmen.
Informationen zu Unterrichtsinhalten und Hausaufgaben bzw. Schulaufgaben und anderen schulischen Terminen stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern in einem eigenen Schülerportal zur Verfügung. Auf dieser Plattform kann Ihr Kind auch den aktuellen Stundenplan inklusive der Vertretungen einsehen. Da die Freischaltung über das Elternportal durch die Eltern erfolgen kann, ist eine Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung hierfür nicht notwendig. -
Einwilligung zur Anmeldung bei Office365
Da wir im Unterricht mit dem Office-Paket von Microsoft - also insbesondere Word, Excel und PowerPoint - arbeiten, bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Office 365 online zu nutzen bzw. das aktuelle Paket kostenlos auf bis zu 5 private PCs bzw. bis zu 5 mobile Geräte herunterzuladen und zu verwenden. Damit Ihr Kind Office kostenlos nutzen kann, benötigen wir eine Einverständniserklärung in die Datenverarbeitung von Office365. -
Anfangsbedarf
Bei der persönlichen Anmeldung bekommen Sie auch eine Aufstellung der Schulbedarfsartikel, die Ihr Kind in der 5. Jgst. benötigt, damit deren Einkauf flexibel und in Ruhe im Voraus erledigt werden kann. -
Datenschutzerklärung
Um Schüler, Eltern und Öffentlichkeit über Schulveranstaltungen, sonstige Aktivitäten unserer Schule oder auch Erfolge Ihrer Kinder bei Wettbewerben etc. informieren zu können, benötigen wir eine Erklärung Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung personenbezogener Daten, welche für den Jahresbericht, die örtliche Tageszeitung oder das World Wide Web getrennt erteilt werden kann. -
Schulweg/Beförderungskosten
Um die Übernahme etwaiger Beförderungskosten beim Landratsamt Lindau zu beantragen, füllen Sie den Erfassungsbogen für Schülerfahrkarten aus und lassen ihn unterschrieben der Schule zukommen. Zur Planung der Schülerbeförderung wird bereits bei der Anmeldung die Ihrer Wohnung nächstgelegene Bushaltestelle abgefragt und an das Landratsamt weitergemeldet.
Während des Probeunterrichts und zu Schulbeginn im neuen Schuljahr müssen die Eltern allerdings selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Kind nach Lindenberg und zurück gelangt. Sollte Ihnen dies selbst nicht möglich sein, empfehlen wir, ältere Schüler aus dem gleichen Ort zu bitten, sich auf dem Schulweg um die Neuen zu kümmern. Für kurzfristige Absprachen kann in der Schule die Benutzung des Mobiltelefons von den Lehrkräften gestattet werden. -
Informationsaustausch mit der Grundschule
Zweimal jährlich treffen wir uns mit den Lehrern der Grundschulen, aus welchen unsere Schülerinnen und Schüler zu uns kommen. Besprochen werden dabei zum einen unterrichtliche Themen, wie Lehrplanänderungen oder neue didaktische Vorgehensweisen (z.B. im Rahmen der Digitalisierung), aber auch die Fähigkeiten oder Besonderheiten der Kinder und ihre Entwicklung. Dabei werden z.B. gemeinsam Einschätzungen überprüft oder Möglichkeiten für die Unterstützung der Entwicklung eigener Fähigkeiten entworfen. Daher sind diese Treffen für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte sehr wichtig.
Damit ein solcher Austausch möglich ist, benötigen wir von Ihnen eine Entbindung von unserer Verschwiegenheitspflicht, die natürlich nur für diesen Zweck gilt. -
Anmieten eines Schließfaches
Falls Sie für Ihr Kind ein Schließfach mieten möchten, in welchem es z.B. Schulbücher deponieren kann, so schließen Sie bitte direkt mit der Betreiberfirma AstraDirekt einen Nutzungsvertrag ab. Dies gelingt einfach online auf der Webseite von AstraDirekt. Die Schließfächer sind an verschiedenen Stellen im Schulhaus aufgestellt und die Schülerinnen und Schüler können den Standort bei Vertragsschluss frei wählen. Wir raten, mit dem Vertragsschluss zu warten, bis die Klassenzimmer der 5. Jgst. festgelegt sind, um die Wege kurz zu halten.
Probeunterricht
Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Übertrittszeugnis nicht den Zusatz „geeignet für den Besuch eines Gymnasiums” erhalten haben (weil sie in Deutsch, Mathematik und HSU nicht den geforderten Notendurchschnitt von 2,33 erreichen bzw. von einer nicht öffentlichen oder nicht staatlich anerkannten Volksschule, wie Waldorf- oder Montessorischule, kommen), aber dennoch das Gymnasium besuchen möchten, müssen am Probeunterricht teilnehmen. Dieser findet am Gymnasium Lindenberg zu folgenden Terminen statt:
- Dienstag, den 13. Mai 2025, von 8.00 bis 11.30 Uhr,
- Mittwoch, den 14. Mai 2025, von 8.30 bis 11.30 Uhr,
- Donnerstag, den 15. Mai 2025, von 8.30 bis 11.00 Uhr.
Die Aufgaben erstrecken sich über den Lernstoff der Fächer Deutsch und Mathematik der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe. Den genauen Ablauf sowie
Informationen zu den Neuerungen und Aufgaben aus den vorigen Jahren können Sie den
Seiten des ISB zum Probeunterricht entnehmen.
Mitbringen sollen die Schüler lediglich Füller, Lineal und eine Brotzeit für die Pause.
Im Falle einer Erkrankung der Schülerin bzw. des Schülers muss diese unverzüglich schulärztlich nachgewiesen werden und die Bescheinigung der Schule rechtzeitig vorgelegt, damit ein Nachtermin für den Probeunterricht im Herbst möglich ist. Bitte beachten Sie, dass eine nachträglich mitgeteilte Erkrankung, welche die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigt haben soll, nicht berücksichtigt werden kann.
Aufgrund der im Probeunterricht gezeigten Leistungen wird dann entschieden, ob die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler an das Gymnasium wechseln kann oder nicht.Beginn des neuen Schuljahres
Das neue Schuljahr beginnt für die neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler am Dienstag, den 16. September 2025 um 8.15 Uhr in der Aula. Auch die Eltern laden wir zum gemeinsamen Start herzlich ein. Unsere neuen Schülerinnen und Schüler werden dann von ihren Klassenleiterinnen und Klassenleitern abgeholt. Der Unterricht endet am ersten Schultag mit Rücksicht auf die Busfahrpläne um 11.15 Uhr.